Department of Justice – Hausordnung
Präambel: Willkommen im Department of Justice. Diese Hausordnung dient dazu, ein sicheres, respektvolles und effizientes Umfeld für alle Zivilisten, Beamten und Mitarbeiter zu gewährleisten. Alle Personen, die das Gebäude betreten, sind verpflichtet, sich an die folgenden Richtlinien zu halten.
1. Allgemeine Verhaltensregeln:
Respekt und Höflichkeit: Alle Personen müssen sich respektvoll und höflich gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Besuchern und externen Partnern verhalten.
Gleichbehandlung: Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art sind strikt untersagt. Jede Person hat das Recht auf ein Umfeld, das frei von Vorurteilen und Diskriminierung ist.
Sauberkeit: Jeder ist dafür verantwortlich, seinen Bereich sauber und ordentlich zu halten. Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
2. Sicherheitsbestimmungen:
Zugangskontrolle: Alle Mitarbeiter und Besucher müssen ihren Dienstausweis oder Besucherausweis jederzeit sichtbar tragen und bei Aufforderung vorzeigen. Besucher müssen sich an der Rezeption anmelden.
Waffenabgabe: Polizeibeamte, Beamte und Agenten, die eine Dienstwaffe tragen, müssen diese beim Eingang in der dafür vorgesehenen Waffenkammer abgeben. Nur der U.S. Marshal Service ist befugt, innerhalb des Gebäudes des Department of Justice eine Schusswaffe zu tragen.
Notfälle: Im Falle eines Notfalls ist den Anweisungen der Sicherheitskräfte und der Evakuierungspläne unbedingt Folge zu leisten. Notausgänge und Fluchtwege dürfen nicht blockiert werden.
3. Nutzung von Einrichtungen und Ressourcen:
Büroräume: Büroräume sind für dienstliche Zwecke bestimmt. Persönliche Gegenstände sollten auf ein Minimum beschränkt werden.
Bürogeräte: Die Nutzung von Computern, Druckern, Telefonen und anderen Bürogeräten ist auf dienstliche Zwecke beschränkt. Missbrauch kann disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Internet und E-Mail: Der Zugang zum Internet und die Nutzung von E-Mail-Diensten sind für dienstliche Zwecke vorgesehen. Private Nutzung sollte auf ein Minimum beschränkt werden und den geltenden Richtlinien entsprechen.
4. Arbeitszeiten und Pausen (für Mitarbeiter):
Arbeitszeiten: Die regulären Arbeitszeiten sind von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr, von Montag bis Samstag. Änderungen der Arbeitszeiten müssen mit dem Vorgesetzten abgestimmt werden.
Pausen: Es stehen zwei 15-minütige Pausen (Vormittag und Nachmittag) und eine einstündige Mittagspause zur Verfügung. Die Pausenzeiten sind strikt einzuhalten.
5. Datenschutz und Vertraulichkeit:
Vertrauliche Informationen: Alle Personen sind verpflichtet, vertrauliche Informationen zu schützen und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Dies gilt sowohl für interne als auch externe Informationen.
Datenschutz: Die Bestimmungen des Datenschutzes sind strikt einzuhalten. Persönliche Daten dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet und gespeichert werden.
6. Dresscode:
Geschäftskleidung (für Mitarbeiter): Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, angemessene Geschäftskleidung zu tragen, die dem professionellen Umfeld entspricht. Freizeitkleidung ist nicht gestattet.
Angemessene Kleidung (für Besucher): Besucher sind angehalten, sich angemessen und respektvoll zu kleiden.
7. Disziplinarmaßnahmen:
Verstöße: Verstöße gegen die Hausordnung können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen, die von einer Verwarnung bis zur Kündigung reichen können. Jeder Fall wird individuell geprüft und bewertet.
8. Besucherregeln:
Anmeldung: Besucher müssen sich beim Betreten des Gebäudes an der Rezeption anmelden und einen Besucherausweis tragen.
Begleitung: Besucher dürfen sich nur in den ihnen zugewiesenen Bereichen aufhalten und müssen stets von einem Mitarbeiter begleitet werden.
Verhalten: Besucher sind angehalten, sich ruhig und respektvoll zu verhalten und die Arbeit der Mitarbeiter nicht zu stören.
9. Parkregelungen:
Parkplätze: Die Nutzung der Parkplätze ist Mitarbeitern vorbehalten. Besucher können die ausgewiesenen Besucherparkplätze nutzen.
Verkehrsregeln: Auf dem Gelände des Department of Justice gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Das Parken in nicht gekennzeichneten Bereichen ist untersagt und kann zu Abschleppmaßnahmen führen.
10. Rauchen und Alkohol:
Rauchen: Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. In allen anderen Bereichen des Gebäudes und auf dem Gelände ist das Rauchen untersagt.
Alkohol: Der Konsum von Alkohol ist während der Arbeitszeit und auf dem Gelände des Department of Justice strikt untersagt.
11. Schlussbestimmungen:
Änderungen: Die Hausordnung kann bei Bedarf angepasst werden. Personen werden über Änderungen rechtzeitig informiert.
Inkrafttreten: Diese Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist von allen Zivilisten, Beamten und Mitarbeitern des Department of Justice zu befolgen.